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Im Unglücksfall für Sie zur Stelle – Prozess der Schadenbearbeitung bei der DUAL

„Das kann heute doch nicht gut gehen!“ – Hatten Sie beim Aufwachen oder spätestens beim Blick auf den Kalender heute Morgen ein mulmiges Gefühl im Bauch?  Dann gehören Sie zu den sogenannten „Paraskavedakatriaphobikern“ -  den Menschen, die sich vor Freitag, dem 13. fürchten. Schenkt man dem Mythos Glauben, so müssten sich doch gerade an diesem Tag überdurchschnittlich viele Unglücksfälle und damit auch Versicherungsschäden ereignen.

Nein – das sagen zumindest die Zahlen einer Langzeitbeobachtung der Zurich. Jahr für Jahr wertet der Versicherer seine Schadenstatistik genau unter diesem Aspekt aus. Und entkräftet den Aberglauben: Schadenstechnisch ist der vermeintliche Unglücks-Freitag ein Tag, wie jeder andere auch. Denn die Zahl der Schäden, die an einem Freitag, den 13. gemeldet wurden, liegt auf ähnlichem Niveau wie an allen anderen Tagen. Im vergangenen September lag der „Unglückstag“ sogar leicht unter dem durchschnittlichen Wert.

Egal, ob ein solcher Versicherungsfall aber nun an einem Freitag, den 13. oder an einem anderen Tag eintritt: Als Versicherter möchte man sich dann auf schnelle Hilfe verlassen können. Selbstverständlich sind auch wir im Worst Case für Sie zur Stelle und kümmern uns um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung des Schadens. Doch wie sehen die Abläufe in einem solchen Fall konkret aus? Wir geben Einblicke in unsere Prozesse.

Unser Service-Versprechen: Reaktion innerhalb von zwei Tagen

Ist ein Schaden erst einmal passiert, lassen wir Sie nicht im Regen stehen und garantieren eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung. Als alleiniger Ansprechpartner im Schadenfall bieten wir Ihnen einen außergewöhnlichen Service. Mit neun festangestellten Rechtsanwälten verfügen wir über eine der größten Schadenabteilungen am Financial Lines Markt. Die Claims-Manager kümmern sich intensiv um die Schadenbearbeitung.

Nach eingegangener Schadenmeldung kommen wir innerhalb von zwei Werktagen auf Sie zurück, um Ihnen Aktenzeichen und Ansprechpartner mitzuteilen. Anhand der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgt im nächsten Schritt die Sachverhaltsermittlung und eine Leistungsprüfung. Liegen zu wenige Informationen vor, kommen wir erneut auf Sie zu und fordern weitere Informationen ein, die für eine Deckungsentscheidung notwendig sind. Haben wir alle erforderlichen Informationen beisammen, erfolgt die Deckungsentscheidung: Liegt ein Leistungsfall vor oder nicht?

Ist ersteres der Fall, fällt der Versicherer die Entscheidung, ob Ansprüche abgewehrt werden oder ob eine Freistellung durch Zahlung (und damit der Abschluss der Schadenbearbeitung) erfolgt. Ist eine Anspruchsabwehr erforderlich, koordinieren wir das Verfahren bis zu dessen Beilegung. Hierfür arbeiten wir eng mit den für die Versicherten beauftragten Rechtsbeiständen zusammen und setzen alles daran, dass sich die grauen Wolken für den Versicherten verziehen und auf Regen wieder Sonnenschein folgen kann.

PDF – Prozess der Schadenbearbeitung auf einen Blick

Das Beste zum Schluss

Sollten Sie (sämtlichen Zahlen zum Trotz) weiterhin zu den Paraskavedakatriaphobikern gehören, haben wir zum Schluss noch eine gute Nachricht für Sie: In diesem Jahr kommt nur noch ein einziger Freitag, der 13. – und das dauert noch bis zum November. Außerdem: Genauso sicher, wie auf Regen Sonnenschein folgt, folgt auf einen Freitag, den 13. das heißersehnte Wochenende. Und das ist doch wohl die beste Nachricht zum Schluss.