Abwehrkosten- Schutz

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Zusätzlicher Abwehrkostenschutz bei Selbstbehaltversicherung für Vorstände


Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften sind dem Risiko ausgesetzt, dass Abwehrkosten entstehen, welche nicht über die D&O-Unternehmenspolice abgerechnet werden können.

Damit Vorstände nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, haben wir einen optionalen Zusatzbaustein zu unserer Selbstbehaltversicherung für Vorstände entwickelt: Den Abwehrkostenschutz. Auf Wunsch kann dieser die Police ergänzen.

Vorstandsmitgliedern bieten wir so die Möglichkeit, eine eigene Rechtsschutzdeckung für Vermögensschäden aus ihrer beruflichen Tätigkeit zur Verfügung zu haben.

Separater Abwehrkostenschutz - weniger Risiko

Es kann gewichtige Gründe dafür geben, dass das Vorstandsmitglied über eine eigene Rechtsschutz-Police verfügen möchte.

Unser separater Abwehrkostenschutz befreit den Versicherungsnehmer von dem Risiko, dass ihm als Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft Abwehrkosten entstehen, und er diese nicht über die D&O-Unternehmenspolice abrechnen will oder nicht abrechnen kann.